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Rechtlicher Rahmen

Wirtschaftliches Handeln findet unter komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen statt, welche die Erfahrungen und Probleme der Wirtschaftssubjekte widerspiegelt. Dabei werden die Beziehungen der Wirtschaftenden untereinander und mit der Gemeinschaft in einer Fülle von Gesetzen geregelt.

Es wird zwischen Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht unterschieden. Das Wirtschaftsprivatrecht regelt die Beziehungen der Bürger untereinander, während das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Wirtschaftsverfassungsrecht die Beziehungen der Wirtschaftenden zum Staat bzw. grundsatzliche Aussagen zur Wirtschaftsform beinhalten. Nähere Erläuterungen finden sich bei Wikipedia unter dem Stichwort Wirtschaftsrecht.

Wirtschaftsprivatrecht

Das Wirtschaftsprivatrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u. a.) niedergelegt. Das Bundesjustizministerium hat sämtliche Gesetzestexte online zur Verfügung gestellt, auf die im folgenden verlinkt wird.

Zu den Genossenschaften gibt es eine sehr inhaltsreiche Seite von Silke Bigalke (www.genoperspektiv.net)

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Über das Wirtschaftsverwaltungsrecht greift der Staat regelnd in den Wirtschaftsprozeß ein. Dies geschieht in Form des Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung), der Regulierung oder Bewirtschaftung des Marktes (Wirtschaftslenkung), des Kartellrechts und der Gefahrenabwehr (Überwachung der Wirtschaft).

Grundsätzlich beruht eine Marktwirtschaft jedoch auf dem Prinzip der dezentralen Selbstorganisation, weshalb es neben staatlichen Organen, noch andere, meist historisch gewachsene und der Interessenvertretung dienende Verbände gibt. Hierzu zählen zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, die sowohl für das Inland, als auch für das Ausland existieren.

Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung geschieht über Steuererleichterungen bzw. durch die gezielte Maßnahmen, welche den Aufbau bestimmter Wirtschaftsbereiche befördern sollen. In Deutschland ist die Wirtschaftsförderung meist Ländersache und wird von einer Vielzahl von Institutionen geleistet. Hier ein paar Beispiele:

Wirtschaftslenkung

Der Begriff Wirtschaftslenkung wird zwar kaum noch benutzt, hat aber in der Geschichte des Kapitalismus eine wichtige Rolle gespielt. Denn alle wichtigen Industrieländer haben ihre hochproduktiven Sektoren gezielt entwickelt und z.B. durch hohe Einfuhrzölle beschützt. In entwickelten Volkswirtschaften hat der Staat eher die Aufgabe Eintrittsbarrieren in Märkte zu senken und den Aufbau von Monopolmacht zu verhindern. In groben Zügen kann man sagen, dass der Staat dafür sorgen sollte, dass Unternehmen ihre Marktposition durch bessere Produkte, also eine höhere Produktivität behaupten und nicht durch Errichtung von Barrieren oder Korruption.

Bundeswirtschaftsministerium und Wirtschaftsministerien der Länder

Kartellbehörden

Im Wirtschaftsprozess stellt sich immer die Machtfrage. Das bedeutet, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe fähig sind, die Rahmenbedingungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen und dies oft auch tun. Angesichts einer von relativ wenigen Großunternehmen dominierten Weltwirtschaft gibt es zudem häufig Zielkonflikte (z.B. Marktbeherrschungsfähigkeit vs. Wettbewerbsfähigkeit). Der Studienzweig, der sich mit solchen Fragen beschäftigt, ist die Industrieökonomik.

Für die Aufrechterhaltung der Handlungsfreiheit in Märkten sind die Kartellbehörden zuständig. Sie sorgen für die Umsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und für fairen Wettbewerb (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auf Grund der Korruptionsproblematik wird auch die ordnungsgemäße Vergabe von öffentlichen Aufträgen kontrolliert (Vergaberecht).

Kartellbehörden gibt es auf EU-Ebene und auf Bundesebene. Das Europäische Wettbewerbsrecht ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Nizza) niedergelegt und wird von der Europäischen Wettbewerbsbehörde (DG Competition) umgesetzt. Auf der Webseite der Behörde kann man sämtliche Urteile des Europäischen Gerichtshofes zu Wettbewerbsfragen nachlesen.

Das Bundeskartellamt schreitet vor allem auf nationaler Ebene ein. Dabei versucht die Fusionskontrolle die Entstehung schädlicher Monopole zu verhindern, welche den Wettbewerb beschränken würden und die Vergabeaufsicht den fairen Ablauf öffentlicher Ausschreibungen zu gewährleisten.


Interessant ist auch inwiefern sich das europäische vom amerikanischen Kartellrecht unterscheidet. Hier ein Vergleich.

Funktionsfähigkeit der Kontrollorgane

Leider kommt es immer wieder zu Korruption oder anderweitiger Beeinflussung von Entscheidungsträgern, was die existierenden Kontrollbehörden neutralisieren kann. Deshalb ist eine aktive Zivilgesellschaft für die Kontrolle von Politik und Wirtschaft von hoher Wichtigkeit.

Informationen gibt es bei:
Nach dem man sich informiert hat, sollte man die Probleme auch anprangern und die Parlamentarier zur Rede stellen. Dies ist recht direkt über Abgeordnetenwatch möglich, wo z.B. Bundestagsabgeordnete auf per E-Mail gestellte Fragen der Bürger reagieren.

Wirtschaftsverfassungsrecht

Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik ist eine Marktwirtschaft. Im Grundgesetz (GG) ist die Wirtschaftsordnung in den Art. 12, Art. 14, Art. 74 Nr. 11 und Art. 109 Abs. 2 GG. geregelt. In der Vergangenheit gab es Bemühungen die Soziale Marktwirtschaft in die Verfassung aufzunehmen und Aussagen zu Verteilung und Versorgung zu treffen. Diese Bemühungen müssen jedoch als gescheitert betrachtet werden.

Gesetzestexte
im Internet












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